TierHaltKennzG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 7 TierHaltKennzG(zu § 8) Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in FarbeGesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden · Abschnitt 6 Anlage 6Anlage 8 (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 31)